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Berufspolitik: Psychotherapie in der Grundversicherung

Endlich ist es geschafft! Am 19.3.2021 beschloss der Bundesrat die Annahme des Anordnungsmodell ab dem 1.7.2022: das bedeutet, der Arzt/die Ärztin verordnet die Psychotherapie, welche unter der Verantwortung von psychologischen Psychotherapeut:innen selbstständig durchgeführt und über die Grundversicherung abgerechnet wird.

Zu beachten ist, dass nur folgende Fachärzt:innen eine Psychotherapie über 15 Sitzungen anordnen können: Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin und interdisziplinärer Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM). Andere Fachärzt:innen können eine Krisenintervention (10 Sitzungen) anordnen.