KONDITIONEN

Grundversicherung

  • Vorliegen einer ärztlichen Anordnung
  • Tarif gemäss PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min.)

Absage/Verschiebung von Terminen
Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Ich bitte Sie Termine, die nicht eingehalten werden können, spätestens 24 Stunden vorher zu verschieben oder abzusagen, ansonsten werden sie vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet (die Versicherung zahlt keine versäumte Konsultationen).
Dies gilt unabhängig vom Kostenträger.

 

Weitere mögliche Kostenträger

Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernehmen manchmal einen Teil der Kosten einer psychologischen Psychotherapie. Ich bitte Sie unbedingt vor Therapiebeginn abzuklären, ob und welche Beiträge von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden. Auch über die Zusatzversicherung berechne ich den PsyTAR.

Invalidenversicherung
Besteht eine Kostengutsprache der IV für eine Psychotherapie, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen.
Ich bin auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.

Andere Leistungsträger
In manchen Fällen übernehmen die Unfallversicherungen oder die Kantonale Opferhilfe einen Teil der Therapiekosten, wenn Sie Opfer einer Straftat oder eines Unfalls geworden sind und dies im Zusammenhang mit der aktuellen psychischen Symptomatik steht. Dies sollte aber unbedingt vor Therapiebeginn abgeklärt werden.

Private Finanzierung
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selber übernehmen.